Konservierung.Restaurierung.

So wie die Zeit auch an uns Menschen nagt, tut sie dies auch an unseren Kunstwerken. Falsches Handling, nicht fachgerechte Aufbewahrung und Hängung, sowie Schäden durch mechanische Beanspruchung, unsachgemäßer Transport und sonstige “Katastrophen” tun ihr Übriges.

Was beinhalten Konservierung, Restaurierung, Präventivmaßnahmen, Objektpflege oder ein Schadensgutachten?

Eine Konservierung entspricht einem Minimaleingriff, der die Substanz bewahrt, Schäde behebt, welche in weiterer Folge zu Substanzverlusten führen würde.

Unter Präventivmaßnahmen und Objektpflege versteht man Maßnahmen, die Schäden am Kunstwerk vermeiden. Das kann regelmäßige fachgerechte Reinigung, Optimierung der Hängung bzw. Präsentation, Klimabeobachtung und Klimaoptimierung am Standort des Objektes oder eine Standortänderung bedeuten.

Ein Schadensgutachten ist bei einer Schädigung eines Kunstwerkes durch z.B. Brand, Wasser oder Einbruch nötig. Nach eingehender Begutachtung des Objektes, wird ein Gutachten erstellt in Schrift und Bild wo Zustand, Ursache, notwendige Maßnahmen zur Behebung der Schäden, sowie die Kosten dafür dokumentiert werden.

Bei einer Restaurierung werden Schäden soweit behoben, wie es für das ursprüngliche Erscheinungsbild notwendig ist oder vom Auftraggeber gewünscht wird, immer unter Bewahrung der Authentizität des Kunstwerkes, sowie der Erhaltung seiner originalen Substanz.

 

Vorgangsweise und Kosten

Nach vorheriger Terminvereinbarung wird das betreffende Objekt einer Begutachtung unterzogen – in meinem Atelier oder am Standort des Objektes.

Nach eingehender Begutachtung, Abmessung, fotografischer Dokumentation, eventuell einiger Tests, wird ein Zustandsprotokoll und Kostenvoranschlag für empfohlene Massnahmen verfasst. Dabei können auch mehrere Varianten vorgeschlagen werden, die sich vorrangig in den Kosten unterscheiden und Ihnen zur Wahl stehen. Diese Auftragsvarianten sind abhängig von Art und Umfang der Arbeiten, des Materials und vom gewünschtem Restaurierungsziel des Auftraggebers. In manchen Ausnahmefällen ist es auch möglich mit aussagekräftigen Bildmaterial im Voraus eine Kostenschätzung vorzunehmen.

Die Kosten für eine Objektbegutachtung/ eines Kostenvoranschlages/ Schadensgutachtens setzen sich aus
Zeitaufwand x Restauratorenstundensatz (ca. € 80.-) und Fahrtkosten zusammen. Bei Zustande kommen einer Objektrestaurierung oder Konservierung werden diese Kosten nicht in Rechnung gestellt.